In diesem Artikel werden wir die jüngsten Gerichtsentscheidungen zu steuerlichen und vermögensrechtlichen Fragen in Deutschland erörtern. Diese Urteile der Gerichte in Köln, München und Gieken können wichtige Konsequenzen für Privatpersonen und Unternehmen haben.
Während das Finanzgericht Köln die Bekleidungskosten von Influencern nicht als Werbungskosten anerkannte, sah es Dienstreise- und Werbekosten als Aufwand an.
Das Finanzgericht München betonte, dass die an den Mieter gezahlte Entschädigung für die vorzeitige Räumung nicht der Einkommensteuer unterliegt und als vertragliche Entschädigung anzusehen ist.
Das Verwaltungsgericht Gieken hat entschieden, dass leer stehende Häuser zu Investitionszwecken von der Zweitwohnungssteuer befreit werden können, wenn eine konkrete Investitionsabsicht nachgewiesen werden kann. Unser Fachpersonal steht Ihnen bei Fragen zu Steuern und Immobilienverwaltung jederzeit zur Verfügung.
Inhalt
- Gelten Ausgaben für Influencer als Geschäftsausgaben?
- Steuerlicher Status der an den Leasingnehmer gezahlten Entschädigung
- Leere Häuser und Zweitwohnungssteuer

1) Gelten Ausgaben für Influencer als Geschäftsausgaben?
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass tägliche Bekleidungskosten von Influencern nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden können. Geschäftlich bedingte Reise- und Werbungskosten können jedoch als Aufwand geltend gemacht werden.
2. steuerlicher Status der an den Leasingnehmer gezahlten Vergütung
Nach Auffassung des Finanzgerichts München sind Entschädigungszahlungen für die vorzeitige Räumung einer Wohnung nicht einkommensteuerpflichtig. Solche Zahlungen werden als vertragliche Entschädigung behandelt.
3. leere Häuser und Zweitwohnungssteuer
Das Verwaltungsgericht Gieken hat festgestellt, dass leer stehende Häuser zu Investitionszwecken von der Zweitwohnungssteuer befreit werden können. Allerdings muss der Immobilieneigentümer die Investitionsabsicht konkret nachweisen.
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